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Entkernung

Die Entkernung eines Gebäudes ist ein umfassender baulicher Eingriff. Sie ist erforderlich, wenn z.B. Fassaden und Grundstrukturern eines Gebäudes erhalten bleiben sollen um danach umfangreiche Sanierungen durchführen zu können. Die Entkernung kann auch der erste Schritt eines Abrisses sein. Bei der Entkernung werden sämtliche Bauteile, wie Fenster, Bodenbeläge, Türen und nichtragende Wände entfernt. Das Gebäude wird so zu sagen auf das Grundskelett zurückgebaut.

Die Außenfassade bleibt von der Entkernung unberührt und kann bei z.B. Denkmalgeschützten Häusern im Original erhalten bleiben, wobei das Innere zu einem hochmodernen Haus umgebaut werden kann.

Diese Maßnahme wird nur dann umgesetzt, wenn die Fassaden erhalten bleiben sollen, die innere Gebäudestruktur jedoch baufällig oder nicht mehr nutzbar ist. Bei der Entkernung werden sämtliche gebäudetechnische Anlagen sowie nichttragende Innenwände, Türen, Deckenkonstruktionen und Bodenbeläge demontiert – statisch relevante Bauteile sollten jedoch nach Möglichkeit erhalten bleiben.

Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bleibt von der Entkernung unberührt. Dies hat zur Folge, dass sich nach Abschluss der Baumaßnahmen hinter einer denkmalgeschützten Fassade ein modernes Gebäude befinden kann. Auf diese Weise werden historisch wertvolle Gebäudeensembles erhalten und deren Inneres durch eine neue Nutzung belebt.

Entkernungen können darüber hinaus auch beim Abbruch von schadstoffhaltigen Gebäuden eingesetzt werden. Um zu verhindern, dass bei einer Sprengung kontaminierte Partikel schädliche Emissionen verursachen, wird zuvor eine Entkernung durchgeführt. Hierfür sind die belasteten Teile auszubauen und fachgerecht zu entsorgen.

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    Asbestsanierung nach TRGS 519

    emissionsarmes Fräsverfahren nach BT 40

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